Maskenpflicht in Rathäusern und Unternehmen
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständige Infektionsschutzbehörde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, beschlossen. Dies gilt auch für die Rathäuser der Stadt Barsinghausen. Dort müssen ab Mittwoch, 21. Oktober, an Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, während in den Unternehmen die Pflicht erst ab Donnerstag gilt.
© Stadt Barsinghausen Anzeige in Originalgröße 291 KB - 1600 x 1200 Der entsprechende Passus für die Maskenpflicht an Arbeitsorten ist aus Zeitgründen noch nicht veröffentlicht worden. Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird nach jetziger Planung heute im Internet veröffentlicht und voraussichtlich morgen in der Tageszeitung abgedruckt. Die Pflicht gilt damit ab Donnerstag, 22. Oktober 2020.
