Erstmals fand am 18. März 2021 eine Sitzung des Rates in der sogenannten Hybridform statt. Dabei war ein Teil des Rates in der Aula im Schulzentrum Am Spalterhals vor Ort, während sich die weiteren Ratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger per Videokonferenz zugeschaltet hatten.
Um bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung Rechtssicherheit gewährleisten zu können, hatte sich Rat und Verwaltung bereits vorab darauf verständigt, einige Beschlüsse nicht in der Ratssitzung zu fassen, sondern in einem nachgeschalteten Umlaufverfahren. Die Möglichkeit dazu hatte der Gesetzgeber durch den § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz geschaffen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Henning Schünhof mussten daher die Ratsmitglieder für die Beschlussvorlagen
Änderung der Miet- und Nutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen
-Antrag der FDP vom 15.10.2020-
BV XVIII/1141 B03/S03
Neufassung der Straßen- und Umweltordnung der Stadt Barsinghausen
BV XVIII/1145 B01/S01
Kommunalwahl am 12. September 2021
hier: Zahl und Abgrenzung der Wahbereiche
BV XVIII/1186 B01/S01
Gesamtsanierungskonzept/Masterplan Schulzentrum am Spalterhals - Vergabe von Planungsleistungen
BV XVIII/1232 B02/S02
entscheiden, ob diese im Umlaufverfahren gefasst werden sollen und anschließend noch über den jeweiligen Beschlussvorschlag. Nach Auswertung der Abstimmungsbögen haben sich mehr als die für die Durchführung im Umlaufverfahren notwendige Mehrheit von 4/5 der Ratsmitglieder für das Umlaufverfahren ausgesprochen und zudem mit großer Mehrheit sämtlichen Beschussvorschlägen zugestimmt. Somit kann nunmehr die Verwaltung die getroffenen Beschlüsse umsetzen.
Die betreffenden Beschlussvorlagen sind nachfolgend mit sämtlichen Anlagen aufgeführt. Bei der Beschlussvorlage XVIII/1232 (Masterplan Schulzentrum Am Spalterhals) wurde auf Grund der Dateigrößen auf die Grundsrisspläne und Präsentationen verzichtet. Die weiteren Beschlüsse des Rates vom 18. März 2021 sowie die vollständigen Anlagen zur Beschlussvorlage XVIII/1232 können über das Ratsinformationssystem der Stadt Barsinghausen abgerufen werden.