Stadt Barsinghausen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Zu den allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören Angelegenheiten, die sich entweder im persönlichen Umfeld der Bürgerinnen oder Bürger dieser Stadt abspielen oder bei denen die Ordnungsbehörde als Eingriffsverwaltung maßregelnd tätig wird.

Beispielhaft gehören zu den erstgenannten Angelegenheiten Lärmstörungen aus dem privaten Bereich (zum Beispiel Hundelärm, Musiklärm), andere beeinträchtigende Immissionen (zum Beispiel Grillfeuer, Rauch und Gestank) oder Störungen der öffentlichen Sicherheit (durch nicht angeleinte Hunde).

Was sollte ich noch wissen?

Zu den Aufgaben der Eingriffsverwaltung gehören die Überwachung:

  • des Jugendschutzes
  • des Sonn- und Feiertagsschutzes
  • des Bordellwesens
  • des Tierschutzes

sowie

  • die Bestattung von Leichen ohne bestattungspflichtige Angehörige
  • die Kampfmittelbeseitigung
  • die örtliche Luft- und Hafenaufsicht
  • die Unterbringung psychisch Kranker
  • die Ortshygiene
  • Jagd- und Fischereiangelegenheiten
  • das Sprengstoffwesen
  • die Tierkörperbeseitigung und
  • die Tierseuchenbekämpfung.

Darüber hinaus organisiert und beaufsichtigt das Fachamt den kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachungskräfte für den ruhenden Straßenverkehr.


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Bürgerservice und Ordnung - GefahrenabwehrStandort anzeigen
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteDeisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7740
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