Stadt Barsinghausen

Anzeige eines Sterbefalls

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person gestorben ist, angezeigt werden.

Die Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und die den Tod persönlich miterlebt hat, ist verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

In der Regel wird mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen betraut. 

Bei Sterbefällen in einer Einrichtung wird der Sterbefall in der Regel von dieser Einrichtung dem Standesamt angezeigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei verstorbenen Ehegatten muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde vorgelegt werden.

War der Verstorbene ledig, d.h. noch nicht verheiratet gewesen, muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Zum Nachweis des Wohnsitzes muss der Personalausweis oder eine Meldebescheinigung des Verstorbenen vorgelegt werden.

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Barsinghausen.

Welche Gebühren fallen an?

Sterbeurkunden für die Rente und den Sozialversicherungsträger sind gebührenfrei.

Bei zusätzlichen Sterbeurkunden für die eigenen Unterlagen, kostet die Ausstellung
der ersten Urkunde 15,00 € und jede weitere (im gleichem Arbeitsvorgang erstellte)
Urkunde 7,50 €.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
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