Stadt Barsinghausen

Bauaktenarchiv

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Sie können sich mit der Bitte um Einsicht oder Übersendung von Unterlagen aus der Bauakte an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Barsinghausen wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der AllGO.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
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