Stadt Barsinghausen

Bauanträge /Baugenehmigung

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Verfahrensablauf

Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen sind in digitaler Form zu übermitteln (gem. § 3a Abs. 1 NBauO). 

Das Online-Antragsportal der Stadt Barsinghausen ist über die BundID-Nutzerkonto-Anmeldung erreichbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt worden sein, die bauvorlageberechtigt sind.

Der Bauantrag mit den notwendigen Bauvorlagen ist von der beauftragten Entwurfsverfasserin/dem beauftragten Entwurfsverfasser elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln (§ 3a NBauO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.


zuklappenAnsprechpartner/in
Bau-und Planungsamt - BauordnungStandort anzeigen
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7740
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