Bebauungspläne regeln Grundstücksnutzungen, unter anderem die Art der Nutzung, bspw. Wohngebiet / Gewerbegebiet oder das Maß der Nutzung , bspw. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhen, Baufenster etc. Bevor Sie etwas planen oder ein Grundstück erwerben, sollten Sie klären, ob es einen Bebauungsplan gibt und was er regelt.
Bebauungsplan
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen.
Zuständige Stelle
Bau- und Planungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bau-und Planungsamt - Bauordnung | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: bauordnung@stadt-barsinghausen.de |
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| Frau Daniela Schuster | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 203 // 2. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2460 | |
Zusätzliche Informationen
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