Stadt Barsinghausen

Bebauungsplan

Allgemeine Informationen

Bebauungspläne regeln Grundstücksnutzungen, unter anderem die Art der Nutzung, bspw. Wohngebiet / Gewerbegebiet oder das Maß der Nutzung , bspw. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhen, Baufenster etc. Bevor Sie etwas planen oder ein Grundstück erwerben, sollten Sie klären, ob es einen Bebauungsplan gibt und was er regelt.

An wen muss ich mich wenden?

Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen.

Zuständige Stelle

Bau- und Planungsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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Bau-und Planungsamt - BauordnungStandort anzeigen
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7740
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Angaben zur Barrierefreiheit:
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Amt / Bereich
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