Stadt Barsinghausen

Bodendenkmalpflege

Allgemeine Informationen

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Barsinghausen.


Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
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