Ein Gebäude oder eine Gruppe baulicher Anlagen (Ensemble) ist ein Baudenkmal, wenn an der Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Alle unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Niedersachsen werden in Verzeichnissen erfasst, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingesehen werden können.
Die Erhaltungsaufgaben des Denkmalschutzes beschränken sich nicht auf baukünstlerisch herausragende Gebäude, sondern umfassen das historische Bauvolumen in seiner gesamten Breite. Das schlichte Bürgerhaus ist ebenso wenig ausgeschlossen, wie das bäuerliche Anwesen. Oftmals ist auch nur ein Teil eines Gebäudes schutzbedürftig, z. B. ein Portal eines ansonsten nicht denkmalgeschützten Gebäudes. Dabei muss es sich nicht immer nur um sehr alte Gebäude handeln, auch solche aus jüngerer Zeit können als zeitgeschichtlich bedeutsam und damit schützenswert eingestuft werden. Entscheidend ist der jeweils historische Aussagewert
Bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern sind neben den allgemein gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zu beachten. Dies gilt insbesondere für Veränderungen des Erscheinungsbildes, wie Aussenanstrich, neue Fenster, Um- und Anbauten und das Anbringen von Werbeanlagen. Auch wenn die Maßnahmen baugenehmigungsfrei sind, kann dennoch eine Genehmigung nach § 10 NDSchG erforderlich sein.
Für denkmalrechtliche Mehraufwendungen sind erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz (§§ 7i, 10f, 10g, 116 EStG) möglich. Die für das Finanzamt erforderliche Bescheinigung wird von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Schon zum Zeitpunkt der ersten Planungen sollte Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde aufgenommen werden.
Denkmalschutz
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Für alle denkmalrechtlichen Fragen ist die Stadt Barsinghausen als
untere Denkmalschutzbehörde zuständig.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
| Bau-und Planungsamt - Denkmalschutz | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: denkmalschutz@stadt-barsinghausen.de |
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| Herr Murat Ünsal | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 102a // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742326 | |
Zusätzliche Informationen
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