Stadt Barsinghausen

Eheschließung bei deutschen Partnern

Allgemeine Informationen

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten Ort.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

Voraussetzungen

Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
Die Eheschließenden müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis (z.B. eine noch bestehende Ehe), entgegenstehen.
Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so ist eine erneute Anmeldung notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beide ledig (noch nie verheiratet waren) sind, beide in Barsinghausen wohnhaft sind und keine gemeinsamen Kinder haben, benötigen Sie jeweils die beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister und jeweils den gültigen Personalausweis/Reisepass.

Die beglaubigten Abschriften erhalten Sie in dem Standesamt, das zu Ihrem Geburtsort gehört.

Welche Gebühren fallen an?

Einzelfallabhängig, kann variieren.

Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand von 75,00 EUR. 

Gebühr: 130,00 EUR
Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.

Gebühr: 55,00 EUR
Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Trauungen außerhalb des Trauzimmers fallen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten Mehrkosten an.


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