Stadt Barsinghausen

Fliegende Bauten: Erteilung Ausführungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre in einem Prüfbuch erteilt.


Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt werden. Eine Ingebrauchnahme darf nur nach vorheriger Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Hinsichtlich der Gebrauchsabnahme wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Barsinghausen (Ansprechpartner s.u. auf der Seite)

Welche Gebühren fallen an?
  • :60,00 EUR - 2.150,00 EUR
    Nr. 5.1 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Herstellungswert

Anlage 1 Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist die Inbetriebnahme bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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