Stadt Barsinghausen

Katzenhaltung

Allgemeine Informationen

Katzenhalterinnen oder Katzenhalter, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten. Für Katzen, die bereits mittels Tätowierung gekennzeichnet wurden, besteht nur eine Kastrationspflicht.


Als Katzenhalterin oder Katzenhalter gilt auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Im Einzelfall können auf Antrag Ausnahmen dieser Regel zugelassen werden, beispielsweise für die Zucht von Rassekatzen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen wenden Sie sich bitte an

Stadt Barsinghausen

Bürgerservice und Ordnung

Rathaus II

Deisterplatz 2

30890 Barsinghausen

ordnung@stadt-barsinghausen.de

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für die genannten Regelungen ist die Katzenverordnung der Stadt Barsinghausen. Diese ist unten auf der Seite hinterlegt.

Was sollte ich noch wissen?

Wer als Katzenhalterin oder Katzenhalter vorsätzlich oder fahrlässig gegen die oben genannten Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden (§2 der Katzenverordnung).


zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerservice und Ordnung - OrdnungStandort anzeigen
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteDeisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7742292
E-Mail:
Frau Miriam DziubaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung
Rathaus II, Zimmer 121 // 1. OG
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7742476
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