Ein Kirchenaustritt ist in Niedersachsen vor dem Standesbeamten des Hauptwohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes zu erklären.
Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten/in abgegeben werden
Kirchenaustritt Erklärung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
Der Kirchenaustritt könnte auch vor einem Notar erklärt werden.
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice und Ordnung - Standesamt | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de |
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| Frau Kerstin Dreier (A - H) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 001 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2213 | |
| Frau Stefanie Schreeck (I - Q) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 005 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742277 Telefax: 05105 774-92277 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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| Frau Alexandra Neumann (R - Z) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 006 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2325 Telefax: 05105 774-92325 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
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