Stadt Barsinghausen

Nachbarbeteiligung in Bauantragsverfahren

Allgemeine Informationen

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren, bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zu Bauvorhaben wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Barsinghausen. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zu Fragen des Nachbarrechts.


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Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
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Amt / Bereich
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