Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Namensänderung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadt Barsinghausen beim Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag mit
- der Darlegung der wichtigen Gründe
- einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
- einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
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Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
- Auszug aus dem Familienregister ,
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ,
- Staatsangehörigkeitsausweis ,
- Reisepass , Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
- beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
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für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
- Führungszeugnis (Beleg-Art O)
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice und Ordnung - Standesamt | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de |
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| Frau Kerstin Dreier (A - H) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 001 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2213 | |
| Frau Stefanie Schreeck (I - Q) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 005 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742277 Telefax: 05105 774-92277 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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| Frau Alexandra Neumann (R - Z) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 006 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2325 Telefax: 05105 774-92325 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
- Bewerberportal



