Stadt Barsinghausen

Nutzungsänderung von Gebäuden

Allgemeine Informationen

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung weitergehende Anforderungen stellt.
Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

An wen muss ich mich wenden?

Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung ist bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Barsinghausen einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Bauantrages werden Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.


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