Stadt Barsinghausen

Rattenbekämpfung

Allgemeine Informationen

Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden. Auf an öffentlich zugänglichen Orten ausgelegte Rattenbekämpfungsmittel muss hingewiesen werden und zu Verhütung einer Wiederbesiedlung ausgelegte Mittel müssen der zuständigen Gemeinde unter Angabe ihrer Standorte gemeldet werden. Tote Ratten sowie Rattenbekämpfungsmittel, die nicht weiter benötigt werden, sind unverzüglich zu beseitigen (§5 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen).

An wen muss ich mich wenden?

In der Regel ist zur Rattenbekämpfung der Grundstücksbesitzer bzw. Grundstückseigentümer verpflichtet (§2 Nummer 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen). Ein Rattenbefall ist der zuständigen Stelle

Stadt Barsinghausen

Bürgerservice und Ordnung

Rathaus II

Deisterplatz 2

30890 Barsinghausen

zu melden. Bei Bekämpfungsmaßnahmen, die eine Erlaubnis erfordern, ist gegebenenfalls ein privater Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

Was sollte ich noch wissen?

Wer als Besitzer oder Eigentümer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Verpflichtung zur Rattenbekämpfung oder der Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes (§6 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen).

Verstöße gegen die oben genannte Rechtsvorschrift können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§73 des Infektionsschutzgesetzes - IfSG).


Tipps zu Präventivmaßnahmen gegen Rattenbefall finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)


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