Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Allgemeine Informationen
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes ist die Region Hannover für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Bitte nutzen Sie unseren Mängelmelder für die Schadensmeldung.
--> Zum Mängelmelder
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Tiefbauamt - Tiefbau | |
| Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: tiefbau@stadt-barsinghausen.de |
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| Tiefbauamt - Straßenbeleuchtung | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: strassenbeleuchtung@stadt-barsinghausen.de |
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| Tiefbauamt - Stadtgrün | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: stadtgruen@stadt-barsinghausen.de |
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Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
- Bewerberportal



