Stadt Barsinghausen

Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen durch Pflanzen- und Baumwuchs

Allgemeine Informationen

Auf und an öffentlichen Straßen dürfen Stacheldraht, scharfe Spitzen 
oder andere Vorrichtungen nur so angebracht werden, dass im Straßenverkehr Personen oder Tiere nicht verletzt und Gegenstände nicht beschädigt werden.

Weiterhin sind auf Grundstücken, die der Straße oder sonstigen öffentlichen 
Verkehrsflächen benachbart sind, Hecken, Bäume, Sträucher und 
sonstige Anpflanzungen derart im Schnitt zu halten, dass keine Sichtbehinderungen oder sonstige Einschränkungen und Gefährdungen entstehen. Der Luftraum muss über dem Gehweg mindestens bis zur Höhe von 2,50 m und über der Fahrbahn sowie über Parkflächen und Busbuchten bis mindestens 4,50 m frei bleiben. Abgestorbene Äste sind unverzüglich zu entfernen.

(§3 der Straßen- und Umweltordnung)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Barsinghausen. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Stadt Barsinghausen

Bürgerservice und Ordnung

Deisterplatz 2

30890 Barsinghausen

Rechtsgrundlage

Grundlage für die geltenden Regelungen ist die Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Barsinghausen (Straßen- und Umweltordnung). Diese ist unten auf der Seite hinterlegt.


Für Bäume und Sträucher auf Ihrem Grundstück beachten Sie bitte zusätzlich die §§50 bis 57 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (NNachbG).

Was sollte ich noch wissen?

Das Nichtbeachten der oben genannten Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro geahndet werden (§14 der Straßen- und Umweltordnung).


Ausnahmen von diesen Bestimmungen kann die Stadt Barsinghausen im 
Einzelfall auf Antrag zulassen, wenn dies nach Abwägung der geltend 
gemachten berechtigten Interessen und dem Sinn und Zweck dieser 
Verordnung zulässig ist (§13 der Straßen- und Umweltordnung).


zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerservice und Ordnung - GefahrenabwehrStandort anzeigen
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteDeisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7740
E-Mail:
Jennifer GrützStandort anzeigen
Amt / Bereich
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Rathaus II, Zimmer 130 // 1. OG
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7742521
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