Stadt Barsinghausen

Straßenreinigung und Winterdienst

Allgemeine Informationen

Die Pflichten zur Reinigung öffentlicher Straßen, welche der Stadt innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegen, werden durch eine Straßenreinigungssatzung (unten auf der Seite) den Eigentümern der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt.


Gemäß §2 der Straßenreinigungssatzung beinhalten diese Pflichten die Reinigung der Parkflächen, der Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen der Gehwege, der Radwege und der gemeinsamen Geh- und Radwege, der Fußgängerzone sowie auf Plätzen.

Die Straßenreinigung umfasst eine gründliche Säuberung von insbesondere Schmutz, Papier, Kot, sonstigem Unrat sowie Laub und Unkraut. 

Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von den zu reinigenden Straßenteilen getrennt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Barsinghausen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Zur Straßenreinigung gehört auch der flächendeckende Winterdienst. Dieser wird auf öffentlich gewidmeten Straßen von der Stadt Barsinghausen durchgeführt. Ausnahmen hiervon können Sie den am Seitenende hinterlegten Plänen entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Anfallende Gebühren für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst ergeben sich aus der Straßenreinigungsgebührensatzung (unten auf der Seite hinterlegt).

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Straßenreinigung ist die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungssatzung). Diese ist unten auf der Seite hinterlegt.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Den Zeitpunkt des flächendeckenden Winterdienstes bestimmt die Stadt Barsinghausen. 

Werktags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr besteht eine Schneeräum- und Streupflicht. Das hierfür benötigte Streugut ist von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zu beschaffen und wird nicht von der Stadt Barsinghausen gestellt oder finanziert.

Sollten Sie als Grundstückseigentümer nicht in der Lage sein, der Winterdienstpflicht nachzukommen, beauftragen Sie bitte ein entsprechendes Fachunternehmen.


Der unterlassene Winterdienst kann zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen und mit einer Geldbuße geahndet werden. Er führt außerdem zu Schadensersatzansprüchen von Beschädigten.


zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerservice und Ordnung - GefahrenabwehrStandort anzeigen
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30890 Barsinghausen
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30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7742800
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Jennifer GrützStandort anzeigen
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Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung
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Deisterplatz 2
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