Stadt Barsinghausen

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter werden im Standesamt beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen auch diese durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Barsinghausen oder an das Jugendamt der Region Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass), ggfs. die jeweiligen Geburtsurkunden.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärungen beim Standesamt
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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