Stadt Barsinghausen

Vorkaufsrecht

Allgemeine Informationen

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Verfahrensablauf

In der Regel unterrichtet der Notar die Stadt Barsinghausen über den Inhalt eines Kaufvertrages und beantragt die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung.

Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Stadt es nicht aus, ist  darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Torben WagnerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt
Rathaus I, Zimmer 102d // 1. OG
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 7742256
Frau Britta WildungStandort anzeigen
Amt / Bereich
Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt
Rathaus I, Zimmer 102b // 1. OG
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 774-2216
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