Bauantrag
Hinweis:
Die elektronische Kommunikation wurde durch die ab dem 01.01.2022 geltenden Fassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als Regelverfahren eingeführt.
Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen sind in digitaler Form zu übermitteln (gem. § 3a Abs. 1 NBauO).
Das Online-Antragsportal der Stadt Barsinghausen ist über die BundID-Nutzerkonto-Anmeldung erreichbar.
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Antrag auf Baugenehmigung
Der Bauantrag ist von der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser mit den erforderlichen Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen (unvollständige Aufzählung):
- Amtlicher Lageplan Maßstab 1:500
- Freiflächenplan Maßstab 1:200-
- Baubeschreibung
- Berechnungen und Nachweise der
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Zahl der Vollgeschosse
- Anzahl der notwendigen Einstellplätze
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
- Erklärungen der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls)
Außerdem ist mit dem Bauantrag ein ausgefüllter Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik zu übermitteln. Das Formular für den Erhebungsbogen ist beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen oder online unter dem unten auf der Seite aufgeführten link erhältlich.
Im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 63 NBauO werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft. Für die nicht von der Bauaufsichtsbehörde geprüften Teile des Entwurfs übernimmt die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser allein die Verantwortung, dass das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Bedenken Sie bitte, dass Änderungen während der Bauphase erneut genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern auch der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Prüfung.
Nutzung Erneuerbarer Energien / Einsparung von Energie
Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und führt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Für die Neubauten und Sanierungen gilt somit ein einheitliches Anforderungssystem das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. EnEG, EnEV und EEWärmeG sind damit zeitgleich außer Kraft getreten.
Als Bauherrin/Bauherr sind Sie nach § 92 GEG verpflichtet, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung des Gebäudes oder einer Modernisierung, die die energetischen Eigenschaften des Gebäudes verändern, der Bauaufsichtsbehörde eine Erfüllungserklärung vorzulegen. Durch die Erklärung wird bescheinigt, die Anforderungen des GEG eingehalten werden.
Ansprechpartner/in
| Herr Ralph Tadje | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 101 // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2207 | |
| Herr Johann Stadler | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 102c // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742248 | |
| Herr Murat Ünsal | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 102a // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742326 | |
| Herr Torben Wagner | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 102d // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742256 | |
| Frau Britta Wildung | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 102b // 1. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2216 | |
Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
- Bewerberportal



