Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, bedürfen zur Eheschließung stets der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin / den Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes, in dem die Partnerin oder der Partner wohnt, zuständig. Ist der Wohnsitz Barsinghausen, ist also das Standesamt der Stadt Barsinghausen zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Barsinghausen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kostet 50,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice und Ordnung - Standesamt | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und BürgerdiensteBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de |
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| Frau Kerstin Dreier (A - Heu) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 001 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2213 | |
| Frau Stefanie Schreeck (Hev - Pe) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 005 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7742277 Telefax: 05105 774-92277 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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| Frau Alexandra Neumann (Pf - Z) | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Zentrales und Bürgerdienste › Bürgerservice und Ordnung Rathaus I, Zimmer 006 // EG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2325 Telefax: 05105 774-92325 E-Mail: standesamt@stadt-barsinghausen.de
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Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
- Bewerberportal



