Der Flächennutzungsplan stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Barsinghäuser Stadtgebiet dar, bspw. Er Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Er bildet die Grundlage für Bebauungspläne. Aus einer Darstellung im Flächennutzungsplan ergibt sich kein unmittelbares Baurecht.
Flächennutzungsplan
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt Barsinghausen aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde - hier der Region Hannover.
Zuständige Stelle
Bau- und Planungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bau-und Planungsamt - Bauordnung | |
| Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und BauenBergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 7740 E-Mail: bauordnung@stadt-barsinghausen.de |
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| Frau Daniela Schuster | |
| Amt / Bereich Verwaltungsvorstand: › Dezernat Planen und Bauen › Bau- und Planungsamt Rathaus I, Zimmer 203 // 2. OG Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2460 | |
Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
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