Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Der FNP beinhaltet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, in ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet aufgezeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Barsinghausen ist am 16.04.2004 mit der öffentlichen Bekanntmachung in der Deister-Leine-Zeitung wirksam geworden. Dieser FNP löst den alten Flächennutzungsplan ab, der seit dem 20.06.1981 wirksam war.
Der wirksame Flächennutzungsplan:
Zu diesem wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom 16.04.2004 liegen die folgenden Unterlagen vor und können am Ende der Seite als PDF-Dateien abgerufen werden:
- Erläuterungsbericht
- Flächennutzungsplan (Teil West)
- Flächennutzungsplan (Teil Ost - einschließlich Planzeichenerklärung und Angaben zum Verfahren)
AM Ende dieser Seite finden Sie unter Dokumente Erläuterungspläne, Tabellen und Pläne der Anlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Barsinghausen.
Erfolgte Planänderungen finden Sie zudem rechts im Menü unter "rechtswirksame FNP-Änderungen". Auch Berichtigungen des FNPs, die nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung erfolgen, finden Sie dort.
Im Zuge des Projektes PlanDigital - Niedersachsen wurde der FNP XPlan-konform erfasst bzw. digitalisiert. Diese Digitalisierung soll zukünftig abrufbar sein unter einem Link. Die dafür nötige Prüfung der Daten ist noch nicht abgeschlossen.
Gründe für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2004:
Die planerischen Grundzüge des alten FNPs aus dem Jahre 1981 sind in den Jahren 1977 / 1978 definiert worden. In den Folgejahren sind 35 Änderungsverfahren wirksam geworden, weitere 25 Verfahren befanden sich in der Vorbereitung.
Massive Defizite insbesondere im Teilkonzept Wohnen, aber auch gesetzliche Änderungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zeigten, dass eine Überarbeitung der künftigen Stadtentwicklung überfällig war.
In seiner Sitzung am 29.01.1997 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt der Verwaltung den Auftrag gegeben, das Aufstellungsverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Das Teilkonzept Wohnen (Abstimmung der künftigen Wohnbauflächen) wurde vom Verwaltungsausschuss am 29.05.2000 beschlossen.
Anhand dieser Vorgaben wurden sämtliche Darstellungen des FNPs überprüft, so dass insgesamt eine Neubewertung aller flächenhaften Darstellungen erfolgen konnte. Korrekturen in einem Teilkonzept wirken dabei zurück in alle anderen Teilkonzepte, “alles hängt mit allem zusammen”.
Planerische Grundlagen für dieses Verfahren
Zur Vorbereitung dieses Planungsprozesses wurden Gutachten in Auftrag gegeben, die sowohl für die Vorbereitung des Zielfindungsprozesses wie auch zur Beurteilung der planerischen Konsequenzen erforderlich waren.
Im Einzelnen waren dies:
- Wohnungsmarktanalyse
- Modellrechnung zur Bevölkerungsentwicklung
- Verkehrsentwicklungsplanung
- Einzelhandelsgutachten
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag
- Landschaftsplan
- Fachbeitrag zum Vogelschutz
- Fachbeitrag zur Eingriffsregelung
Die Stadt verfügte damit über fundierte Grundlagen für diesen Planungsprozess.
Zielkonzepte zur Flächennutzungsplanung
Die Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, dass die bisherigen und künftigen Flächenansprüche der unterschiedlichen Funktionsbereiche der Stadtentwicklung in einem flächendeckendem Gesamtkonzept zusammen geführt werden. Konkurrierende Ansprüche müssen dabei zum Ausgleich gebracht werden. Die Flächennutzungsplanung selbst entsteht daraus in einem Abwägungsprozess der unterschiedlichen Belange gegeneinander und untereinander.
Die Zielvorstellungen der einzelnen Teilaspekte wurden in den folgenden Teilkonzepten erarbeitet und zusammen getragen:
- Teilkonzept Wohnen mit dem Leitbild
-Wohnen - Teilkonzept Wirtschaft mit den Leitbildern
- Gewerbe
- Einzelhandel
- Landwirtschaft
- Verkehr
- Öffentliche Dienstleistungen
- Technische Infrastruktur - Teilkonzept Umwelt mit den Leitbildern
- Natur und Landschaft
- Freizeit und Erholung
- Umweltschutz
Zusätzliche Informationen
- Online Terminvergabe
- Bürgeranliegen
- Online-Services
- Bewerberportal




