Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt zu Hause begleitet. Als Eltern haben Sie dafür zu sorgen, dass die Meldung erfolgt.
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
- die Vor- und Familiennamen des Kindes,
- Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann das Standesamt auf Antrag eine Geburtsurkunde ausstellen.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt das Standesamt den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.




